An manchen Tagen kann man es kaum erwarten, bis endlich die Mittagspause ansteht, weil der Vormittag sich so zieht; an anderen ist man so vertieft in seine Arbeit, dass die Stunden bis 12.30 Uhr vergehen wie im Flug. Aber jeden Tag steht um diese Uhrzeit für uns Azubis und duale Studenten der ersehnte Cut zwischen Vor- und Nachmittag an und wir machen uns alle zusammen auf den Weg zur Kantine.
Nicht nur der Magen schreit bis dahin nach Nachschub, auch für den Kopf ist es wichtig, sich die Zeit für eine Pause zu nehmen. Dementsprechend ist auch unsere halbe Stunde Pause immer in zwei Teile aufgesplittet. Zuerst, gehen wir zusammen zur Kantine, diejenigen, die ihr Essen von zuhause mitbringen wärmen es in der Mikrowelle auf und der Rest holt sich ein Gericht bei unserer Kantine. Der zweite (und schönste) Part findet dann nach dem Essen statt, wenn wir uns zusammen noch für ein paar Minuten draußen an den Radweg am Neckar setzen. Egal ob Sonne tanken oder einfach frische Luft schnappen – auf unseren schönen Treppen am Fluss lässt es sich, wie man sieht, gut aushalten und entspannen.
Frisch gestärkt und voller neuer Energie kann es dann weitergehen in die zweite Halbzeit!
Grundsätzlich sollen regelmäßige Pausen die dauerhafte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers sicherstellen, wirken sich also auch positiv für den Arbeitgeber aus. Es gibt aber verschiedene Arten von Pausen, die alle vom Gesetz unterschiedlich betrachtet werden.
Es gibt einmal die Arbeitspause, die umgangssprachlichs unsere Mittagspause darstellt. Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden wird eine 30-minütige Pause vorgesehen, wer mehr als neun Stunden arbeitet, hat ein Recht auf 45 Minuten Pause. Bei einer Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden ist laut Gesetz keine Pause vorgesehen. Im Normalfall ist diese Arbeitspause tariflich geregelt.
Dann gibt es noch die Betriebspause. Eine solche entsteht, wenn Störungen oder Umstrukturierungen zum Beispiel im System, mit dem man arbeitet, vorgenommen werden, und man in dieser Zeit nicht weiter arbeiten kann. Diese Betriebspause sieht das Gesetz als bezahlte Arbeitszeit an.
Laut Bildschirmarbeitsverordnung können Mitarbeiter regelmäßig kurze Bildschirmpausen (oder auch Lärmpausen, je nach Tätigkeit) einlegen. Auch diese gelten als bezahlte Arbeitszeit.
Auch die Ruhepause zwischen zwei Arbeitstagen ist gesetzlich geregelt. Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Anfang des nächsten müssen mindestens 11 Stunden liegen.
Liebe Raucher: wusstet ihr das? Raucherpausen sind nicht gesetzlich vorgegeben und reine Kulanz eures Arbeitgebers! Reizt es also nicht zu sehr aus, sonst könnte dieser deshalb sogar mit einer Abmahnung reagieren.
Habt ihr irgendwelche Vorschläge, wie man seine Pause perfekt nutzen kann oder wie ihr eure Pause verbringt? Hinterlasst uns gerne einen Kommentar und inspiriert uns!
Bis bald,
eure Mediazubis 😛